Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (Download PDF)

 

1. Allgemeines  

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nach folgend AGB genannt) gelten im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Für sämtliche Kauf- und Werklieferungsverträge gelten allein die nachstehenden Bedingungen der Firma bas battistella agitating systems gmbh (nachfolgend bas gmbh genannt) als vereinbart. 

1.2 Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. 

1.3. Auftragsbestätigungen basieren grundsätzlich auf den AGB der bas gmbh, auch wenn diese in der Auftragsbestätigung nicht noch einmal explizit genannt werden. Wird der Auftragsbestätigung der bas gmbh durch den Besteller nicht innerhalb von 5 Werktagen schriftlich widersprochen, so ist dieser Inhalt bindend. Maßgebend für die Ausführung der Rührwerke bzw. Komponenten ist die technische Ausführung gemäß der durch den Besteller genehmigten bzw. freigegebenen Genehmigungs-/Freigabezeichnung und gemäß des entsprechenden Datenblatts mit der Rührwerksbeschreibung. Änderungen nach Genehmigung bzw. Freigabe der Zeichnung sind in jedem Falle kostenpflichtig und bedürfen einer neuen Auftragsbestätigung sowie einer neuen Lieferzeitvereinbarung für den Gesamtauftrag. 

1.4. Eine Vertragsstrafe ist gegenüber der bas gmbh nur dann wirksam, wenn sie in einer besonderen, schriftlichen Vereinbarung festgelegt wurde und die bas gmbh dieser ausdrücklich zugestimmt hat. Die Vertragsstrafe verfällt bei der unter Punkt 1.3. genannten eintretenden Situation der nachträglichen Änderung und neuen Terminvereinbarung und muss für den kompletten Auftrag neu verhandelt werden. Die Vertragsstrafe gilt ausschließlich für den Gesamtauftrag. Einer Verzugsstrafe für einzelne Positionen eines Auftrags wird durch die bas gmbh hiermit ausdrücklich widersprochen.
 
1.5. Diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen sind für die bas gmbh nur dann verbindlich, wenn die bas gmbh in jedem Einzelfall ihre ausdrückliche, schriftliche Zustimmung gegeben hat.


2. Auftrag und Umfang der Lieferung

Aufträge und sonstige Vereinbarungen kommen nur durch schriftliche Bestätigung der bas gmbh zustande. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch die bas gmbh. In Drucksachen enthaltene Angaben, wie Beschreibungen, Abbildungen und Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben etc. sind nur dann maßgebend, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die bas gmbh behält sich Änderungen der technischen Daten und Konstruktionen vor, die der technischen Machbarkeit, der Vertretbarkeit, dem technischen Fortschritt oder der Wirtschaftlichkeit dienen, ohne dass diese zu einem Gewährleistungsanspruch, einer Mängelrüge oder einer Preisreduzierung berechtigen, außer die technische Ausführung unterscheidet sich so erheblich, dass das Rührwerk oder die Komponente nicht eingesetzt werden kann. Rührwerke der bas gmbh sind Einzelanfertigungen und unterliegen somit Fertigungstoleranzen. Fertigungstoleranzen berechtigen nicht zu einem Gewährleistungsanspruch, einer Mängelrüge oder Preisreduzierung.


3. Lieferung / Lieferzeit

3.1. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn diese in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Die angegebene Lieferfrist beginnt erst ab Klärung aller technischer Details sowie nach Erhalt der Freigabe der Genehmigungszeichnung vom Besteller. Liefertermine werden erst nach Freigabe als verbindlich bestätigt. Jede durch den Besteller gewünschte Auftragsänderung, die nach der verbindlichen Terminbestätigung erfolgt, bedarf einer neuen schriftlichen Lieferterminbestätigung durch die bas gmbh. Für die Einhaltung des Liefertermins gilt der Zeitpunkt des Verlassens des Werkes. Die Gefahr geht zu diesem Zeitpunkt auf den Besteller über. Wünscht der Besteller nach Fertigstellung der Ware eine Lieferterminverschiebung oder Einlagerung der Ware, geht die Gefahr zu diesem Zeitpunkt auf den Besteller über. Die bas gmbh ist berechtigt ab Mitteilung der Versandbereitschaft die Rechnung zu stellen und für die Einlagerung Kosten zu berechnen. Die Zahlungsfrist beginnt mit Mitteilung der Versandbereitschaft. Die Einlagerungskosten werden nach Auslieferung in Rechnung gestellt.

3.2. Jede Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Art der Versendung bleibt der bas gmbh vorbehalten, sofern keine bestimmte Versendungsart ausdrücklich vereinbart ist.

3.3. Lieferverzögerungen im Falle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen o.ä., unverschuldeter Ereignisse, wie Verkehrsstörungen, Streik und dergleichen sowie Lieferverzögerungen durch Sublieferanten, welche die Lieferfähigkeit der bas gmbh beeinträchtigen, befreien die bas gmbh für die Dauer ihres Bestehens von der Lieferpflicht. In den vorgenannten Fällen ist die bas gmbh zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Leistung unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht abzusehen ist.

3.4. Befindet sich der Besteller gegenüber der bas gmbh mit einer fälligen Verbindlichkeit in Verzug, ruht die Lieferpflicht der bas gmbh bis zum Ausgleich der fälligen Verbindlichkeit. Sollten der bas gmbh Tatsachen oder Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers begründen (z.B. Nichtzahlung überfälliger und angemahnter Rechnungen) und der Besteller trotz Aufforderung nicht zu ausreichender Sicherheitsleistung bereit sein, ist die bas gmbh jederzeit ganz oder teilweise zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


4. Vollständigkeit der Lieferung / Rügepflicht

Der Besteller hat die Lieferung unverzüglich auf einwandfreie Beschaffenheit und Vollständigkeit zu untersuchen bzw. zu überprüfen. Etwaige sichtbare Mängel sind sofort schriftlich zu rügen. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Betriebsanleitung der Lieferung beiliegt. Sofern der Besteller nicht schriftlich rügt, gilt die Lieferung mit Ablauf des fünften Werktages nach Eintreffen der Lieferung als vollständig und ohne sichtbare Mängel erhalten.


5. Inbetriebnahme

Der Besteller verpflichtet sich, die von der bas gmbh mitgelieferte Betriebsanleitung vor Inbetriebnahme sorgfältig durchzulesen und erst nach Durchsicht dieser die gelieferten Maschinen gemäß der Betriebsanleitung in Betrieb zu nehmen.

Für resultierende Schäden aus unsachgemäßer Montage und Inbetriebnahme aufgrund von Nichtbeachtung der Betriebsanleitung übernimmt die bas gmbh keine Haftung.


6. Preise und Zahlung

6.1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ab Werk D-82544 Egling zuzüglich anfallender Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Wertsicherung und des aktuell gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes.

6.2. Die Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug und insbesondere für die bas gmbh kostenfrei auf das Konto der bas gmbh zu leisten. Die bas gmbh gewährt 2% Skonto bei Zahlungen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum eingehen, sofern keine fälligen Rechnungen offen stehen. Ausdrücklich hiervon ausgenommen sind Serviceleistungen, die sofort netto fällig sind. Die bas gmbh ist berechtigt, unberechtigte Skontoabzüge sowie Überweisungsgebühren zurückzufordern.

6.3. Gerät der Besteller mit der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit gegenüber der bas gmbh in Verzug, werden sämtliche Forderungen dann in jedem Falle sofort fällig. Das Gleiche gilt, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird sowie wenn Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen.

6.4. Im Falle des Zahlungsverzuges kann die bas gmbh unbeschadet weiterer Ansprüche die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, berechnen.

6.5. Die bas gmbh behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Bestellers, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieses gilt nicht, wenn die Lieferung zu Recht beanstandet wurde.

 

7. Vorbehalt der Ausfuhrgenehmigung


Soweit die bas gmbh ins Ausland liefern soll, erfolgen Angebote und Auftragsbestätigungen nur unter der aufschiebenden Bedingung, dass die eventuell erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen von den zuständigen Stellen erteilt werden.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Tilgung sämtlicher gegen den Besteller bestehender Forderungen, gleich auf welcher Rechtsgrundlage diese beruhen, Eigentum der bas gmbh.

8.2. Werden noch vor Eigentumsübergang bauliche Veränderungen am Rührwerk oder an Einzelteilen sowie sonstige Eingriffe oder Verädnerungen wie z.B. An- oder Umbauten vorgenommen, so führt dies automatisch zur mängelfreien Abnahme der gelieferten Ware oder zum Verfall der Gewährleistung. 

8.3. Befindet sich der Besteller gegenüber der bas gmbh nicht in Zahlungsverzug, darf er die im Eigentum der bas gmbh stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu üblichen Bedingungen veräußern.

8.4. Der Besteller tritt hiermit seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung an die bas gmbh zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit der bas gmbh ab. Die bas gmbh nimmt diese Abtretung hiermit an. Eine Umbildung oder Verarbeitung der von der bas gmbh gelieferten Ware durch den Besteller wird stets für die bas gmbh vorgenommen. Die bas gmbh verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

9. Gewährleistung

9.1. Der Besteller ist verpflichtet, die von der bas gmbh gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel schriftlich zu melden. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung, versteckte Mängel spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

9.2. Für die von der bas gmbh anerkannten Mängel gewährt die bas gmbh die kostenlose Beseitigung des Mangels entweder durch Nachbesserung oder durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde der bas gmbh die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nachbesserung bzw. Mängelbeseitigung der bas gmbh oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht.  Die bas gmbh ist berechtigt, dem Kunden eine Frist zur Verfügungstellung des nachzubessernden Gegenstands zu setzen. Verweigert der Kunde dies, verzögert er dies unzumutbar oder lässt er die gesetzte Frist verstreichen, um insbesondere dadurch eine Zahlungsverzögerung herbeizuführen, ist die bas gmbh von der Mängelhaftung befreit. Das Fehlschlagen von insgesamt drei Nachbesserungs- bzw. Neulieferungsterminen berechtigt den Besteller zum Vertragsrücktritt oder zu einer zwischen den Parteien zu vereinbarenden, angemessenen Preisminderung. Die Rügeobliegenheit gem. 9.1 bleibt für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung bestehen.

9.3. Bei Mängelrügen darf der Zahlungseinbehalt des Bestellers nur in einem Umfang vorgenommen werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Der Besteller kann Zahlungen nur dann zurückhalten, wenn eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird. Sollte die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt sein, ist die bas gmbh berechtigt, vom Besteller für die ihr entstandenen Aufwendungen entsprechenden Ersatz zu verlangen.

9.4. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer von der bas gmbh gegebenen Garantie für die Beschaffenheit Schadensersatzansprüche geltend macht. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9.5. Wird eine vertragswesentliche Pflicht von der bas gmbh fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

9.6. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung verursacht werden. Mängel durch Verschmutzung. Verschleißteile, wie Kugellager und Dichtungen sowie Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit, der Art ihrer Verwendung, infolge natürlicher Abnützung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, mechanischer oder elektrischer Einwirkung oder Witterungs- und Natureinflüssen, einer Beschädigung oder einem vorzeitigen Verschleiß unterliegen. Mängel, die durch unsachgemäße Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung, Einbauverhältnisse, unsachgemäße Pflege und nicht bestimmungsgemäße Verwendung bestehen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche, für Mängel oder Schäden, die auf  dem Transportweg vom Besteller an Dritte sowie durch Katastrophenfälle, Fremdkörpereinwirkung und höhrer Gewalt entstehen.
Für die Laufeigenschaften von Rührwerken sind die Ergebnisse auf dem Prüfstand der bas gmbh oder deren Sublieferanten maßgebend. Für Störungen, die durch die Einbauverhältnisse oder unsachgemäße Pflege entstehen, übernimmt die bas gmbh keine Haftung. Bei Lieferungen von Einzelteilen haftet die bas gmbh nur für die zeichnungsgerechte Ausführung gemäß Punkt 2.

9.7. Der Gewährleistungsanspruch sowie das Recht auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung resultierend aus einer Mängelrüge erlischt bei Eingriff in den gelieferten Gegenstand durch bauliche Veränderungen, An- oder Umbauten sowie durch das Schweißen tragender Teile oder Veränderungen bzw. Abänderung einzelner Komponenten.

 

10. Dokumente

Mitgelieferte Konstruktionsentwürfe sowie sonstige Vorschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Werkzeuge bleiben Eigentum der bas gmbh und dürfen, ebenso wie andere Dokumente oder Unterlagen, welche die bas gmbh zur Verfügung gestellt hat, Dritten - auch auszugsweise - ohne Zustimmung der bas gmbh nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden.

 

11. Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere rechtlich zulässige Weise zu erreichen.

 

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht

12.1. Gerichtsstand ist München.

12.2. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss desÜbereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).


Fassung 2009